Unsere Pflege-Leistungen für Sie im Überblick
Grundpflege
- Unterstützung bei Körperpflege
- Duschen
- Ankleidehilfe
- Rasieren
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Verhinderung von Komplikationen bei Bettlägerigkeit (Betten/Umbetten)
Behandlungspflege
- Verabreichung von Medikamenten und Spritzen
- Wundversorgung
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Kompressionsstrümpfe
- Kompressionsverbände
- Überwachung von Therapien
Beratungen
- Verpflichtende Pflegeberatungen nach §37.3 für Pflegegeldempfänger
- Beschaffung von Pflegemitteln
- Fragen beim Umgang mit den Kostenträgern
- in Fragen, die Ihre Pflege oder die eines Angehörigen betreffen
Verhinderungspflege
Sie pflegen Ihren Angehörigen selbst und brauchen eine Pause?
Wir übernehmen die Verhinderungspflege, damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub genießen können.
Individuelle Leistungen
- Bereitschaftsdienst bei Haus-Notruf-Anschlüssen
- Rezept für Pflegehilfsmittel
- Empfehlungen für Umbaumaßnahmen
- Beschaffung von Inkontinenzprodukten
- Servicepauschale
Vermittlungen
- Essen auf Rädern
- Fußpflege zu Hause
- Friseur zu Hause
- Krankengymnastik zu Hause
- Betreuungsdienste für Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung
Finanzierung der Behandlungspflege
Die Kosten für unsere Behandlungspflege werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird.
Gesetzliche Zuzahlungen im Überblick:
- 10 € je Verordnung als einmalige Zuzahlung
- 10 % der Behandlungskosten für maximal 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr
Gut zu wissen:
Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind, entstehen Ihnen für die verordneten und genehmigten Leistungen keine zusätzlichen Kosten.
Finanzierung der Grundpflege
Die Kosten für unsere Pflegeleistungen können über die Pflegesachleistungen Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Die monatlich verfügbaren Beträge richten sich nach Ihrem Pflegegrad.
Monatliche Leistungen im Überblick (2026):
- Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1.497 €
- Pflegegrad 4: 1.859 €
- Pflegegrad 5: 2.299 €
Gut zu wissen:
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für die Grundpflege verwendet werden.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die Beratungsbesuche dienen der Sicherstellung der häuslichen Pflege und bieten wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Wie häufig ist eine Beratung vorgesehen?
- Pflegegrad 2–5: 1 × pro Halbjahr verpflichtend
- Pflegegrad 4–5: Auf Wunsch auch 1 × pro Quartal
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie Ihre Pflichtberatungen rechtzeitig, um Kürzungen Ihres Pflegegeldes zu vermeiden.
Finanzierung der Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder durch Termine verhindert sind, übernehmen wir gerne stundenweise die Pflege zu Hause. Die Kosten können über den gemeinsamen Jahresbetrag Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden.
Leistungen im Überblick (2026):
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Verhinderungspflege
- Pflegegrad 2–5: Bis zu 3.539 € jährlich
Gut zu wissen:
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt, sofern die pflegende Person weniger als 8 Stunden am Tag verhindert ist.
Die 3.539 € bilden ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Nutzung ist möglich, solange ausreichend Budget vorhanden ist.
